Bevorzugte Rechtsgebiete der Advokatur
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet einen wesentlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung. Hierbei ergeben sich häufig Fragestellungen über die Entstehung, Erfüllung und Untergang eines Vertrages sowie dessen Durchführung. Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit miet-, kaufvertrags-, werkvertrags- und auftragsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Bei Verträgen empfiehlt sich eine Konsultation des Rechtsberaters vor dem Eingang einer rechtsverbindlichen Verpflichtung. Die Gestaltung eines Vertrages soll gut überlegt sein, damit unerwartete negative Konsequenzen eliminiert werden können. Wir stehen unserer Klientschaft von der Idee, über die Gestaltung bis zur konkreten Umsetzung eines Vertrages bei. Unterstützung finden unsere Klienten bei uns auch in bereits entstandenen vertraglichen Streitigkeiten.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht, welches das Individualarbeitsrecht, das öffentliche und kollektive Arbeitsrecht umfasst. Im Fokus stehen sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Normen sowie multilaterale/bilaterale Abkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich häufig auch immaterialgüterrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen.
Die Komplexität und raschen Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen stellen häufig vor allem Arbeitgeber vor Herausforderungen. Hier wirken wir mit unseren langjährigen Erfahrungen unterstützend und beraten sie branchenübergreifend. Die Attraktivität und Sicherheit des Arbeitgebers kann durch die Vertragsgestaltung, zeitgemässe Entschädigungsmodelle und strukturierte Verhandlungen mit den Arbeitnehmern enorm gesteigert werden. Ist bereits ein Konflikt entstanden, unterstützen wir in aussergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht als Teil des Privatrechts beinhaltet vor allem Regelungen über das Bestehen von Gesellschaften, des Innen- und Aussenverhältnisses der Gesellschaft, das Vereinsrecht, Fusion von Gesellschaften und das Konzernrecht sowie im weiteren Sinn Bestimmungen über Firmen- und das Rechnungsrecht.
Der Fokus ist hier auf den Aufbau und die Struktur der einzelnen Gesellschaften gelegt. Zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern sowie Auseinandersetzungen im Aussenverhältnis bildet die Basis einer gesunden Unternehmung deren Aufstellung. Wir bieten unteranderem Unterstützung bei der Gründung einer Gesellschaft, Gestaltung der internen und externen Vertragsverhältnisse, Erstellung von Reglementen sowie bei der Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Behörden. Die Durchführung von Fusionen und anderen Anpassungen der rechtlichen Strukturen gehört ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.
Schuldbetreibung und Konkurs
Die Schuldbetreibung ist die Eintreibung von Verbindlichkeiten unter Beiziehung staatlicher Organe. Kommt eine Partei ihren Rechtspflichten nicht freiwillig nach, kommt das Gewaltmonopol des Staates ins Spiel. Die Zwangsvollstreckung für Geldzahlungen und Sicherheitsleistungen ist in diesem Rahmen durchzuführen. Zu unterscheiden ist zwischen Pfändungs-, Pfandverwertungs-, Konkurs- und Wechselbetreibung. Gesellschaften sowie Privatpersonen können, auch ohne eine vorangehende Betreibung, bei Zahlungsunfähigkeit aus ihrer Seite ein Konkursverfahren auslösen.
In diesem Zusammenhang erweisen sich insbesondere Abklärungen über die Fristen, Forderungshöhe, konkreten Schuldner und das anwendbare Verfahren als unerlässlich. Zielführend ist die Geltendmachung der Forderungen, ohne ein erhöhtes Kostenrisiko beispielsweise im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einzugehen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft oder Privatperson leiten wir die notwendigen Schritte ein und streben eine Schadensminderung
Wettbewerbs- und Vertriebsrecht
Unterm Wettbewerbsrecht werden Regelungen verstanden, die einen lauteren und unverfälschten Wettbewerb gewährleisten sollen, sowie kartellrechtliche Bestimmungen über die Sicherstellung der Freiheit und Bestand des Wettbewerbs. Einerseits ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende, wettbewerbsverzehrende Verhalten zu vermeiden. Anderseits sind volkswirtschaftliche oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Das Vertriebsrecht umfasst überwiegend die Vermarktung sowie den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen. Darunter sind beispielsweise auch vertragliche Gestaltungen wie Mäklervertrag, Alleinvertriebsvertrag, Franchisingvertrag oder Frachtvertrag zu verstehen.
Sei es als Einzelfirma oder Kapitalgesellschaft ist das handeln innerhalb der rechtlichen Schranken gefordert. Für rechtskonforme und gewinnorientierte Handlungen bieten wir massgeschneiderte und einzelfallgerechte Lösungen, sei es beim Aufbau der Geschäftsstruktur oder bei der Gestaltung der notwendigen Verträge.
Markenrecht
Durch die Marke werden Waren und Dienstleistungen des einen Unternehmens von deren anderer Unternehmen unterschieden und können Aussagen über die Herkunft der Waren und Dienstleistungen beinhalten. Dies ist anhand einer Wort-, Bild-, Wort-/Bild- und dreidimensionalen Marken möglich, wobei eine Marke in vielen anderen Formen erscheinen kann. Zudem hat sie eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung als Werbe- und Kommunikationsmittel.
Unsere Klientschaft unterstützen wir vom Entwurf bis zur konkreten Realisierung der Marke. Wirtschaftliche und rechtliche Fachkenntnisse ermöglichen uns eine gewinnbringende Positionierung einer Marke basierend auf die Bedürfnisse unserer Kunden anzubieten. Dabei werden die Schutzvoraussetzungen der Marke im Vorfeld abgeklärt und das Eintragungsverfahren erledigt. Die Kenntnisse des internationalen Rechts fliessen in die Prozesse mit ein.
Strassenverkehrsrecht
Das Strassenverkehrsrecht als Nebenstrafrecht befasst sich mit der Einhaltung der Strassenverkehrsregeln. Diese Regelungen erweisen sehr hohe praktische Relevanz. Verfahrensrechtlich ist zwischen dem ordentlichen Strafverfahren (Staatsanwaltschaft/Gericht), Administrativmassnahmenverfahren (Strassenverkehrsamt) und Ordnungsbussenverfahren (Polizeiorgane) zu unterscheiden. Diese Verfahren werden häufig parallel durchgeführt.
Durch den Führerscheinentzug wird die Mobilität in einer gravierenden Art und Weise eingeschränkt. Dies kann bis zum Verlust der Erwerbstätigkeit führen und sich für die wirtschaftliche Existenz extrem bedrohlich ausweisen. Das rechtliche Vorgehen ist in solchen Situationen unabdingbar. Wir übernehmen die Prozessführung vor allen Instanzen und streben ein befriedigendes Ergebnis unserer Klientschaft an, unter Berücksichtigung ihrer Lebensverhältnisse und dem tatsächlich ereigneten Vorfall.
Steuerrecht
Die Steuern bilden einen Teil der öffentlichen Abgaben. Von dieser sind sowohl natürliche als auch juristische Personen tangiert. Die Vielfalt der Steuerarten wie Einkommens-, Vermögens-, Gewinn-, Kapital-, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Mehrwertsteuer rufen das Bedürfnis nach kalkulierbarem Vorgehen auf. Dabei sind neben den nationalen Gesetzen auch internationale Abkommen zu berücksichtigen.
Für natürliche und juristische Personen bieten wir unter Zusammenarbeit mit Fachexperten massgeschneiderte und kreative Lösungen an, die ihnen das Auftreten im Wirtschaftsverkehr erleichtern und das wirtschaftliche Fortkommen ermöglichen. Unser Anliegen ist es, unsere Klientschaft in allen steuerlichen Belangen zu begleiten. Sei es als natürliche Personen vor den Steuerbehörden, bei der Gründung einer Gesellschaft oder in Rechtsstreitigkeiten vor allen Instanzen. Im Vordergrund steht die Wirtschaftlichkeit unter Einhaltung der vorgegebenen Rechtsnormen.