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Jahrelang konnte ein Bauer unbemerkt durch seine regelmäßigen Beschwerden beim Bundesgericht dem Unternehmen Marti AG zuarbeiten und ein Konkurrenzprojekt verhindern.

Die Kiesbranche ist ein bedeutender Wirtschaftszweig im Luzerner Gebiet. Das Vorhaben, eine Kiesgrube durch die Kieshandel AG zu erweitern, konnte ein Bauer erfolgreich durch zahlreiche Widersprüche vereiteln. Das Grundstück des Bauern lag unmittelbar neben der Kiesgrube. Vor Gericht konnte er nicht darlegen, dass das Vorhaben ihm oder seinem Grundstück Schaden zugefügt hätte. Die hohen Prozesskosten, die dem Bauern dadurch entstanden waren, konnte er ohne Probleme begleichen.

Im Nachgang konnte bewiesen werden, dass die Marti AG für jegliche Anwaltskosten des Bauern aufkam und über 40.000 Franken an Kosten dafür übernahm. Die Marti AG wies die missbräuchlichen Vorwürfe vor dem Bundesgericht zwar von sich, wurde jedoch schuldig gesprochen. Das dem Gericht geläufige Unternehmen machte bereits zuvor durch seine Einsprüche von sich reden, da auch weitere Privatpersonen involviert wurden. Die Branche ist hart umkämpft und der Kiestransport nur über kurze Strecken rentabel, da die Transportkosten den Warenwert nicht übersteigen dürfen.

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