Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat bereits im letzten Jahr eine Neuauflage des Bundesgesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verabschiedet. Die Änderungen räumen Klägern neue zivilrechtliche Klagerechte bei Urheberrechtsverletzungen ein. Auf diese Weise soll die Situation der Künstlerinnen und Künstler verbessert werden.
Rechteinhaber sollen bei Verletzung ihrer Urheberrechte gegen den Verletzer direkt vorgehen können. Bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Internet, ergeben sich allerdings besondere Herausforderungen. Durch die Verbreitung von Inhalten durch Nutzer, ziehen Verstösse gegen das Urheberrecht ein grosses Schadenspotenzial mit zahlreichen Folgeverletzungen nach sich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Rechtslage überarbeitet.
Die Rechtsbestimmung sieht vor, dass private User nach Möglichkeit nicht belangt werden. In einem strafrechtlichen Verfahren müssten sie andernfalls
mit polizeilichen Hausdurchsuchungen, das Beschlagnahmen von Computern und Speichermedien rechnen. Deshalb sieht die Richtline zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor, im Rahmen eines Zivilverfahrens eine Teilnehmeridentifizierung durchzuführen.
Die Identifizierung von Teilnehmern tritt der Problematik entgegen, die Peer-to-Peer Netzwerke mit sich ziehen. Anders als bei einem Netzwerk über einen zentralen Server, verbindet sich eine Software direkt mit einem Nutzer. Folglich können urheberrechtsverletzende Inhalte nicht durch einen Serverbetreiber entfernt werden, sondern müssen durch die Identifizierung der IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Zeitraum und dem elektronischen Fingerabdruck lokalisiert und entfernt werden.
Teilnehmer werden über den Missbrauch in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit einer Verhaltensänderung.
In seltenen Fällen soll auch eine durch die Arbeitsgemeinschaft für Urheberrecht 12 (AGUR12) empfohlene und durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) durchgeführte Sperrung durchgesetzt werden können. Diese Massnahmen sollen in Zukunft wiederholte Verstösse gegen das Urheberrecht unterbinden.
Die ursprüngliche Form des Bundesgesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wurde am 9. Oktober 1992 verabschiedet. Die aktuelle Fassung ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Das Gesetz regelt den Schutz der Urheber, der ausübenden Künstler, der Hersteller von Ton- und Tonbildträgern und Sendeunternehmen sowie die Bundesaufsicht über die Verwertungsgesellschaften.