Branchen des Rechtsdienstes
Wir sind branchenübergreifend tätig. Der Fokus wird auf das Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Immobilienwirtschaft, Informatikdienste, Kommunikation, Industrie und Anlagenbau, Handel sowie E-Commerce gelegt. Insbesondere in diesen Bereichen verfügen wir über das notwendige Knowhow, um Ihnen massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Beispielsweise in der Baubranche ergeben sich häufig vielfältige Herausforderungen, die nur mit einem Spezialisten bewältigt werden können. Im Prozess von den anfänglichen Verhandlungen mit dem Bauherrn, über die Vertragsgestaltung, bis hin zur Ausführung und Vollendung der Arbeit, ergeben sich rechtliche Fragestellungen. Hierbei unterstützen wir sie von Beginn an. In den Verhandlungen stehen wir Ihnen beratend zu Seite und übernehmen bei Bedarf die Verhandlungen. Gestalten für Sie die notwendigen Verträge (Auftrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag). Begleiten Sie bei der Übergabe des Werkes. Wir informieren Sie laufend über Ihre Rechte und Pflichten. Insbesondere in Rechtsstreitigkeiten beispielsweise aufgrund eines in Frage stehenden Werkmangels setzen wir uns für Sie auch vor Gerichten ein.
Brachenübergreifend ergeben sich ebenfalls Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Damit eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird, empfiehlt es sich, vorab die notwenigen Massnahmen zu ergreifen. Wir analysieren die Struktur, Strategie und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. Anschliessend erarbeiten wir mit den Auftraggebern zusammen unsere Ziele. Darauf abstellend gestalten wir die dem Unternehmen spezifisch angepassten Arbeitsverträge. Dabei überprüfen wir laufend ihre Konformität mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Durch diese Vorgehensweise werden die Arbeitsverträge laufend an den Gesetzeswandel angepasst. Das Ziel ist die Arbeitsverhältnisse transparent zu gestalten und das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung zu minimieren.
Im Handel, worunter auch der elektronische Handel (E-Commerce) zu verstehen ist, werden durch den Güteraustausch mehrere Rechtnormen tangiert. Dabei ist zu beachten, in welchem Umfang eine Leistung geschuldet ist, welche Gegenleistung erbracht werden muss und wann der Austausch erfolgt. Insbesondere ist die Relevanz der Übertragung von Nutzen und Gefahr hervorzuheben, weil dadurch die Risikotragung definiert wird. Ein häufiger Streitpunkt sind die Gewährleistungsansprüche. Die sorgfältige und vorhergehende Überprüfung der einzelnen Rechtsverhältnisse ermöglicht einen Streitfall, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu regeln. Bei einer Vertragsverletzung oder entstandenem Schaden sind Fristen, wie beispielsweise die Rügefrist zu berücksichtigen. Dementsprechend stehen wir ihnen bei der Vertragsgestaltung und AGBs bei, beraten Sie während der Durchführung der Transaktionen und sorgen für die Einhaltung der relevanten Fristen.
Bauhauptgewerbe
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Baunebengewerbe
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